Rechtsanwalt Stephan
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Seit Juni 1990 bin ich für meine Mandanten überwiegend in den Rechtsgebieten Familien- und Erbrecht sowie Arbeitsrecht außergerichtlich und gerichtlich erfolgreich tätig.
Zu meinen Mandanten gehören sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer, Beamte und Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen verschiedener Rechtsformen, Vereine und Stiftungen.
Sie können von mir nicht nur qualifizierte rechtliche Beratung und engagierte Vertretung erwarten, sondern auch wirtschaftlichen Sachverstand und Verständnis für schwierige persönliche und wirtschaftliche Situationen.
Rechtsanwalt Stephan
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
In diesem Gebäude befindet sich die
Kanzlei Berlin-Friedrichsfelde.