Online-Scheidung: Ablauf/Hinweise

1. Vollmacht

Um Sie in Ihrem Scheidungsverfahren wirksam vertreten zu können, benötige ich von Ihnen zur Vorlage bei dem Familiengericht eine schriftliche Vollmacht. Ich darf Sie daher bitten, mir diese bei Auftragserteilung unterzeichnet zunächst per Fax zu übermitteln.

2. Belehrung zum Verfahrenswert

Nach der gesetzlichen Regelung des § 49 b Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) bin ich verpflichtet, Sie darüber zu belehren, dass sich die anwaltliche Vergütung nach dem Gegenstands- bzw. Verfahrenswert (früher Streitwert genannt) berechnet. Die erfolgte Belehrung bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift unter die Vollmacht, da diese mit im Text der Vollmacht enthalten ist.

3. Online-Scheidungsformular

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus! Hierfür werden Sie unter anderem die Daten aus Ihrer Eheurkunde sowie ggf. aus Ihrem Ehevertrag und/oder notariellen Regelungen zu Fragen der Trennung bzw. der Scheidungsfolgen benötigen.

Sie können das Online-Scheidungsformular auf Ihrem Rechner Speichern, in Ruhe Ausfüllen und Ausdrucken. Das ausgefüllte PDF-Formular schicken Sie mir per E-mail im Anhang oder ausgedruckt per Post oder per Fax.

4. Originaldokumente – Unterlagen in Kopie

Die Eheurkunde wird grundsätzlich im Original benötigt; auch die Belehrung zum Gegenstandswert, die Vollmacht, ggf. das Prozesskostenhilfeformular (vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit Anlagen versehen) zur Vorlage bei Gericht.

Ferner benötige ich zur sachgerechten Vorbereitung Ihres Scheidungsantrages vollständige Kopien folgender Dokumente:

  • Ehevertrag
  • Notarielle oder handschriftliche Regelungen zu den Folgen von Trennung und Scheidung
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

5. Entwurf zum Scheidungsantrag

Nach Übermittlung dieser Unterlagen erhalten Sie den von mir gefertigten Entwurf des Scheidungsantrages. Sobald dieser durch Sie auf Richtigkeit geprüft und freigegeben wurde und meine Vergütungsrechnung hinsichtlich der Verfahrensgebühr ausgeglichen ist (vergleiche meine Hinweise unter Vergütung und Kosten), werde ich Ihren Scheidungsantrag für Sie bei dem örtlich zuständigen Familiengericht einreichen.

Wichtige Informationen zum Ablauf

  1. Ablauf und Hinweise
  2. Vergütung und Kosten

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