Online-Scheidung: Kosten/Vergütung
Die Anforderung der Kosten entspricht dem Gang des Verfahrens – bitte vergleichen Sie die Hinweise zum Ablauf - im Einzelnen:
1. Beauftragung
Mit meiner Beauftragung, für Sie bei dem zuständigen Familiengericht einen Scheidungsantrag zu stellen, zahlen Sie nach Rechnungslegung eine 1,3 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG (s. 5. Mindestgebühren) an mich.
2. Anforderung
Mit der alternativ durch das Familiengericht oder mein Büro an Sie übermittelten Anforderung, die gesetzlichen Gerichtskosten (s. 5. Mindestgebühren) nach dem Gerichtkostengesetz für Familiensachen zu zahlen, wollen Sie diese bitte einzahlen. Sie haben damit auch die Bestätigung, dass Ihr Scheidungsantrag bei Gericht vorliegt. Bitte beachten Sie, dass erst nach Zahlung der angeforderten Gerichtskosten der Scheidungsantrag an Ihren Ehepartner amtlich zugestellt wird.
3. Terminsladung
Mit der Terminsladung zu Ihrem Scheidungstermin werde ich Ihnen eine 1,2 Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG in Rechnung stellen.
4. Auftrag zurückziehen
Falls Sie den Auftrag vor Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht zurückziehen sollten, ist das jederzeit möglich. Für diesen Fall hätten Sie an mich nach Rechnungslegung eine 0,8 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3101 VV RVG (Gebühr bei sog. vorzeitiger Beendigung) zu zahlen.
5. Sie zahlen nur Mindestgebühren
Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Die Gerichtsgebühren richten sich nach den Einkommensverhältnissen beider Ehegatten. Bei einfachen, einvernehmlichen Fällen wird versucht werden, den Verfahrenswert um bis zu 25% zu reduzieren. Ob eine solche Reduzierung vorgenommen wird, entscheidet das zuständige Familiengericht.
Bei den Anwaltsgebühren, die bei einer Scheidung über diese Homepage anfallen, handelt es sich um die gesetzlich festgelegten Mindestgebühren. Diese dürfen nicht unterschritten werden. Eine sonst übliche Vergütungsvereinbarung mit der Vereinbarung einer höheren Gebühr entfällt.
Wichtige Informationen zum Ablauf
- Ablauf und Hinweise
- Vergütung und Kosten
Die PDF-Dateien zum Download
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