Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Michael Stephan verfügt seit nunmehr über 19 Jahren anwaltliche Berufserfahrung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Er übernimmt die gerichtliche Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren aller Art - insbesondere Kündigungsschutzverfahren - vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Schwerpunkte der Tätigkeit von Rechtsanwalt Michael Stephan sind neben Kündigungsschutzverfahren - auch bei Kündigungen in Elternzeit, Mutterschutz, als Schwerbehinderter, Betriebsrat oder Personalrat - auch solche Rechtsangelegenheiten, wie die Vergütungsansprüche aller Art, Zeugniserteilung und -berichtigung, Urlaubsgewährung und -abgeltung, Abmahnungen; Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen; arbeitsrechtliche Begleitung von Umstrukturierungen und Sanierungen; Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleiche und Sozialpläne; Befristungsfragen; besondere Probleme mit Dienstwagen; Nebenbeschäftigung; Wettbewerbsverbot und Direktionsrecht betreffen.

Das kann ich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts für Sie tun:

  • Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beim Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch einer Kündigung
  • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Vergütungs- bzw. Lohnansprüchen sowie Überstundenvergütungen aller Art
  • Beratung und Vertretung aller Art bei Streitigkeiten über Zeugnisse, Abmahnungen u.a.
  • Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit Urlaubsgewährung und Abgeltung
  • Gestaltung von Dienstverträgen von Organvertretern juristischer Personen
  • Beratung und Vertretung bei rechtlichen Auseinandersetzungen dieses Personenkreises
  • Verhandlung und Abwicklung von Aufhebungsverträgen einschließlich der damit zusammenhängenden sozialen und steuerrechtlichen Problemstellungen
  • Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen für Arbeitgeber bzw. Betriebsräte
  • Durchsetzung besonderer Rechte im Zusammenhang mit Elternzeit, Mutterschutz, als schwerbehinderter Mensch, Betriebsrat oder Personalrat,Wehr- und Zivildienst

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Arbeitsgericht Berlin und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
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