Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Michael Stephan verfügt seit nunmehr über 19 Jahren anwaltliche Berufserfahrung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Er übernimmt die gerichtliche Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren aller Art - insbesondere Kündigungsschutzverfahren - vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Schwerpunkte der Tätigkeit von Rechtsanwalt Michael Stephan sind neben Kündigungsschutzverfahren - auch bei Kündigungen in Elternzeit, Mutterschutz, als Schwerbehinderter, Betriebsrat oder Personalrat - auch solche Rechtsangelegenheiten, wie die Vergütungsansprüche aller Art, Zeugniserteilung und -berichtigung, Urlaubsgewährung und -abgeltung, Abmahnungen; Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen; arbeitsrechtliche Begleitung von Umstrukturierungen und Sanierungen; Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleiche und Sozialpläne; Befristungsfragen; besondere Probleme mit Dienstwagen; Nebenbeschäftigung; Wettbewerbsverbot und Direktionsrecht betreffen.
Das kann ich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts für Sie tun:
- Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beim Abschluss von Arbeitsverträgen
- Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch einer Kündigung
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
- außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Vergütungs- bzw. Lohnansprüchen sowie Überstundenvergütungen aller Art
- Beratung und Vertretung aller Art bei Streitigkeiten über Zeugnisse, Abmahnungen u.a.
- Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit Urlaubsgewährung und Abgeltung
- Gestaltung von Dienstverträgen von Organvertretern juristischer Personen
- Beratung und Vertretung bei rechtlichen Auseinandersetzungen dieses Personenkreises
- Verhandlung und Abwicklung von Aufhebungsverträgen einschließlich der damit zusammenhängenden sozialen und steuerrechtlichen Problemstellungen
- Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen für Arbeitgeber bzw. Betriebsräte
- Durchsetzung besonderer Rechte im Zusammenhang mit Elternzeit, Mutterschutz, als schwerbehinderter Mensch, Betriebsrat oder Personalrat,Wehr- und Zivildienst
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- Arbeitsgericht Berlin
- Magdeburger Platz 1
- 10785 Berlin