Familienrecht

Rechtsanwalt Michael Stephan verfügt über mehr als 19 Jahre anwaltliche Berufserfahrung im nationalen und internationalen Familienrecht. Er übernimmt die gerichtliche Vertretung in familienrechtlichen Verfahren aller Art, insbesondere Scheidungs- und Unterhaltsverfahren, in der Region Berlin-Brandenburg in 1. und 2. Instanz. Schwerpunkte der Tätigkeit von Rechtsanwalt Michael Stephan sind neben Scheidungsverfahren Rechtsangelegenheiten im Bereich der Vermögensauseinandersetzung (Immobilien aller Art, Unternehmensbeteiligungen und Unternehmen, sonstige Vermögenswerte) anlässlich Trennung und Scheidung und im Unterhaltsrecht, insbesondere auch die außergerichtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Gestaltung und Verhandlung von Eheverträgen bzw. Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen.

Auf dem Gebiet des Familienrechts kann ich folgendes für Sie tun:

  • Vertretung im Ehescheidungsverfahren nebst allen Folgesachen
  • Beratung und Vertretung in allen unterhaltsrechtlichen Problemstellungen (Trennungs-, Geschiedenen- und Kindesunterhalt)
  • Verhandlung und Abschluß von Eheverträgen, Trennungs- und Ehescheidungsfolgenregelungen, einschließlich der damit verbundenen steuer- und erbrechtlichen Problemstellungen unter Berücksichtigung von eigenen und fremdgenutzten Immobilien sowie Unternehmen
  • Beratung und Vertretung in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren
  • Beratung und Vertretung in Vaterschaftsfeststellungs- und Vaterschaftsanfechtungsverfahren
  • Beratung und Vertretung bei der Durchführung des Versorgungsausgleichsverfahrens
  • Beratung und Vertretung bei weiteren rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit einem Familienkonflikt (Gewaltschutzverfahren, Innenschuldausgleich, Nutzungsentschädigung u.a.)

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