Zivilrecht

Neben den gesondert genannten Rechtsgebieten Familienrecht und Arbeitsrecht werden auch Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts bearbeitet, die im Zusammenhang mit diesen beiden Schwerpunkten stehen.

Im Kern geht es hierbei um zivilrechtliche Angelegenheiten zwischen Verbrauchern, zwischen Unternehmen/Unternehmern sowie zwischen Verbrauchern und Unternehmern, welche familien- und arbeitsrechtliche Bezüge aufweisen. Solche Angelegenheiten sind zum Beispiel Fragen in Bezug auf Darlehen, Bürgschaft und Schenkungen sowie Immobilien, erbrechtliche und erbvertragliche Fragestellungen, Ehegattenarbeitsverhältnisse, gesellschaftsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Umstrukturierungen, Personalstrukturplanung.

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