Vergütung
Auch wenn fachkundiger rechtlicher Rat erforderlich wäre, scheuen viele den Weg zum Rechtsanwalt, weil Unsicherheit bezüglich der Kosten besteht. Ich biete qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu einem fairen Preis an und mache daher die Vergütungsproblematik transparent. Sprechen Sie mich hinsichtlich der Vergütung an.
Gebühren für rechtsschutzversicherte Mandanten
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung, sofern der Inhalt der Tätigkeit versichert ist, die Kosten für Ihre Rechtsvertretung mit Ausnahme einer etwa durch Sie mit Ihrer Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung. Insofern wird gebeten, die Unterlagen über Ihre Rechtsschutzversicherung bereits zum Erstgespräch mitzubringen. Die Deckungsanfrage wird von mir in der Regel als kostenlose Serviceleistung angeboten.
Grundsatz
Die Kosten meiner Inanspruchnahme können an dieser Stelle nicht pauschal festgelegt werden,
soweit diese über die erste anwaltliche Beratung hinausgehen. Um die anfallenden Gebühren
zu ermitteln, ist eine genaue Kenntnis des Sachverhalts sowie eine Abschätzung des
voraussichtlichen Umfangs der zu entfaltenden Tätigkeit notwendig.
Die Höhe der Anwaltsvergütung ist grundsätzlich durch ein Bundesgesetz, das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), geregelt.
Im Rahmen des Erstgesprächs wird mit Ihnen abgeklärt, welche Kosten für Ihr rechtliches
Problem konkret anfallen.
Erstberatung
Um die Kosten für die Erstberatung für Sie kalkulierbar zu halten bzw. um Ihnen den ersten Schritt zu erleichtern, habe ich mich entschlossen, für eine Erstberatung in der Regel pauschal 100,00 € zu berechnen. Dieses Angebot gilt nur für Verbraucher, die nicht rechtsschutzversichert sind und umfasst eine Beratung von maximal 30 Minuten. Das Angebot gilt nicht für gewerbliche Kunden.
Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe
Wenn Ihr Einkommen niedrig ist oder Sie Arbeitslosengeld bzw. Sozialleistungen beziehen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH)/Verfahrenskostenhilfe. Ob Sie diese erhalten, richtet sich nach Ihrem Einkommen und auch nach Ihrem Vermögen. Wenn Sie diese staatliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie alle Unterlagen über Ihre gegenwärtigen finanziellen Verhältnisse zum Erstgespräch mitbringen.